HR-Kompetenz der Beiräte – ein Must-have!

Mehr als die Hälfte aller deutschen Familienunternehmen verfügen über einen Beirat, sei es als freiwilliger Beirat oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht, dann als Aufsichtsrat bezeichnet. Dieses Gremium wird von den Gesellschaftern des Unternehmens eingerichtet, je nach Umfang und Art der Aufgabe dabei über eine Änderung/Ergänzung des Gesellschaftsvertrags oder durch einen Gesellschafterbeschluss. Dabei können Überwachungs- und/oder Beratungskompetenz im Beirat verankert werden. Es ist auch möglich, dem Beirat die Auswahl und auch Kündigung der Geschäftsführer zu übertragen.

HR-Kompetenz der Beiräte – ein Must-have!

Unternehmen bleiben handlungsfähig

Die Gründe dafür, dem Beirat die Befugnis zu erteilen, Geschäftsführer auszuwählen, sind vielfältig. Zwei Aspekte können dabei wesentlich sein: gerade bei zerstrittenen oder komplexen Gesellschafterstrukturen, kann nur so eine gezielte, unabhängige und rasche Auswahl der Geschäftsführer erfolgen, die die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherstellt. Ein zweiter Aspekt ist es, dass der Beirat im Idealfall das nötige Know-How und die Managementerfahrung besitzt, um die geeignetsten Kandidaten zum Wohle der Firma und nicht einzelner Gesellschafterinteressen auszuwählen.

Anforderungen an den Beirat

Daraus ergeben sich Anforderungen an die Beiratsmitglieder, die über die üblichen beratenden oder kontrollierenden Funktionen hinausgehen, nämlich die Kompetenz in der Auswahl von Führungskräften. Oftmals sind die Beiratsmitglieder erfahrene Manager, die diese Kompetenz mitbringen, aber es kann natürlich auch der Fall auftreten, bei dem diese Kompetenz bei einem oder im schlimmsten Fall bei allen Beiratsmitgliedern nicht gegeben ist. Hier ist auf alle Fälle schon bei der Auswahl der Beiräte ein Augenmerk darauf zu richten.

Beirat und Executive Search

Aus Gesellschafterperspektive ist es wiederum wichtig sicherzustellen, dass die objektiv besten Kandidaten für die Geschäftsführung gefunden werden, und nicht subjektive Gründe, wie z.B. ein Kandidat aus dem Netzwerk eines Beirats, eine Rolle spielen. Hierzu wird typischerweise eine Personalberatung im Bereich Executive Search mit der Suche nach dem neuen Geschäftsführer beauftragt, die das Know-How mitbringt, um dies sicherzustellen. Oft kommt es vor, dass die Gesellschafter auch schon bei der Auswahl des Beirats mit einer Personalberatung zusammenarbeiten; dies garantiert auch schon an dieser Stelle eine hohe Unabhängigkeit und Professionalität des Beirats.

Von Olaf Kammerer

Personalberater für Elektrotechnik, Automatisierung und Elektronik

Olaf Kammerer ist Managing Director der DELTACON Nürnberg GmbH Executive Search und verantwortet mit seinem Team die Branchen Elektrotechnik, Automatisierung und Elektronik. Er bringt über zehn Jahre operative Managementerfahrung als kaufmännischer Geschäftsführer und Vertriebsleiter in seinen Branchen mit.