Wirtschaftswoche Beste Personalberater

Was hat sich mit CRD VI bei der Bestellung von Bankvorständen geändert?

CRD VI, die Richtlinie (EU) 2024/1619, war bis 10. Jänner 2026 umzusetzen. An den inhaltlichen Anforderungen an Eignung und Zuverlässigkeit hat sich wenig geändert. Am Verfahren umso mehr, und für die Praxis ist das der wichtigere Teil.

In Österreich müssen Kreditinstitute vor einer Bestellung eine eigene Eignungsprüfung durchführen und dokumentieren; fällt eine Voraussetzung später weg, ist die Person abzuberufen (§ 5 Abs 1a und 1b sowie § 28a Abs 6a und 6b BWG). Faktisch galt das schon vorher, jetzt steht es im Gesetz. Die praktisch bedeutsamste Neuerung ist eine andere: Bei großen Instituten ist der Eignungsantrag für Geschäftsleiter und Aufsichtsratsvorsitzende einzureichen, sobald die eindeutige Absicht zur Bestellung besteht (§ 73 Abs 7 BWG).

In Deutschland setzt das BRUBEG, vom Bundestag Ende Jänner 2026 beschlossen, die Richtlinie im KWG um. Dort ist die Bestellung eines Geschäftsleiters bei großen Kreditinstituten spätestens 30 Arbeitstage vor Amtsantritt anzuzeigen. Jede spätere Veränderung bei Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung oder zeitlicher Verfügbarkeit ist unverzüglich mitzuteilen.

Unterschiedlich formuliert, in der Wirkung dasselbe: Der Zeitpunkt, zu dem eine Besetzung aufsichtlich sichtbar wird, rückt nach vorne. Wer darauf baut, offene Punkte nach der Entscheidung noch zu klären, arbeitet gegen die Richtung des Rahmens.

Für die Besetzungspraxis heißt das zweierlei. Die Unterlagen entstehen mit der Suche und nicht danach. Und der Zeitpunkt, zu dem Personalberatung sinnvoll eingebunden wird, verschiebt sich um Wochen nach vorne.

Gruppen mit Häusern in beiden Ländern sollten den Zeitplan einmal gemeinsam durchrechnen. Die Fristen sind unterschiedlich konstruiert und lassen sich nicht ineinander umrechnen.

Von Edin Karabeg

Personalberater für Financial Services

Edin Karabeg leitet das Competence Center Financial Services der DELTACON Executive Search und betreut von Wien und Frankfurt aus Mandanten in DACH und CEE. Als ehemaliger CEO und Vorstand mehrerer Banken und Leasing­gesellschaften verfügt er über umfassende Erfahrung in Retail- und Corporate Banking, Risk Management, Finance, Payments, Treasury und digitalen Transformations­prozessen. Seine tiefen Branchen­­kenntnisse und sein Verständnis für regulatorische Anforderungen ermöglichen es ihm, Führungs­­persönlichkeiten zu identifizieren, die strategische Klarheit, Veränderungsfähigkeit und operative Exzellenz verbinden.